Totalprothesen (herausnahmbar): Diese werden bei Zahnlosen Patienten und häufig im fortgeschrittenen Alter angewandt.
Teilprothesen: Eine Teilprothese wird sowohl festsitzend als auch herausnehmbar eingefügt. Eine Teilprothese besteht aus einer zahnfleischfarbenen Kunststoffbasis in die Kunststoffzähne in der Position
der fehlenden Zähne verankert werden und so eine Zahnreihe bilden. Bei der Teilprothese werden nur einige, fehlende Zähne ersetzt. Die Teilprothese wird mit Hilfe von Klammern, Teleskopkronen oder Geschieben an den noch
verbleibenden Zähnen befestigt. Auch Zahnimplantate können als Stützelemente gesetzt werden. Eine Teilprothese kann komplett herausnehmbar sein oder aber auch teilweise festsitzend. Die Basis einer Teilprothese wird häufig aus Metall gefertigt.
Prothese mit Präzisionshalter (hybrid): Nichtmetallgetragene Prothesen, die bei teilweise zahnlosen Patienten aufgebracht werden.
Hybridprothesen: Diese werden bei komplett zahnlosen Patienten wie als total Prothese angewandt.
Implantat getragene Prothese: Implantatgetragene Prothese sitzt auf Zahnimplantaten
Feste Brücke: Für eine Zahnbrücke werden die angrenzenden gesunden Zähne beschliffen und als Brückenpfeiler überkront.
Krone: Die Krone vom Zahn ist in der Zahnmedizin eine natürliche Zahnkrone die aus dem Zahnfleisch in die Mundhöhle ragt. Unter Zahnkrone wird aber auch die künstliche Krone als Zahnersatz verstanden, die bei einer Zerstörung vom natürlichen Zahn notwendig wird. Eine künstliche Zahnkrone wird notwendig, wenn ein Zahn durch Karies, Abrasion (Zahnabnutzung) oder anderen Gründen stark beschädigt ist, sodass ein Aufbau mit einer Zahnfüllung oder Veneer nicht mehr möglich ist. Mit einer künstlichen „Überkronung“ kann die Zahnform und Funktion vom betroffenen Zahn langfristig wieder hergestellt und vor Zahn-Karies geschützt werden.